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TÄTIGKEITSFELDER
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im öffentlichen Recht (Fachanwalt für Verwaltungsrecht), im Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und im Zivil- und Wirtschaftsrecht.
Geboten wird das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistung, von der Beratung mittelständischer Unternehmen in allen Fragen der operativen Tätigkeit, Begleitung komplexer Projekte, Vertragsgestaltung und -prüfung, Begleitung in Verwaltungsverfahren bis zur Prozessführung.
Drei Linien prägen die Tätigkeit der Kanzlei
Die Begleitung in jeglichem Bereich der Immobilien, vom öffentlichen Baurecht, über den zivilrechtlichen Bauprozess bis hin zu mietrechtlichen Fragen.
Beratung und Betreuung im gesamten Bereich der beruflichen Situation.
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Arbeitsrechtliche Vorgänge und Prozesse insbesondere auch im öffentlichen Dienst, Beamtenrechtliche Fragestellungen, Berufszulassung und - gründung, Recht der Berufsausübung, Haftungsrecht, Vertretung in Disziplinarverfahren. Angesprochen sind hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber ebenso Freiberufler und Gewerbetreibende. |
Die Beratung mittelständischer Unter- nehmen in allen anstehenden Fragen.
Alle Bereiche weisen Überschneidungen auf, wodurch eine breite Betreuung von Mandanten möglich ist. Arbeitsrechtliche Beratung beispielsweise ist einer der Schwerpunkte der Unternehmensbetreuung.
Soweit in den Schwerpunktgebieten strafrechtliche Bezüge bestehen, wird auch Strafverteidigung übernommen. Erfahrene Strafverteidiger gehören zu den Kooperationspartnern der Kanzlei.
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Verwaltungsrecht
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Arbeit, Personal, Öffentlicher Dienst
Freie Berufe
Die Einordnung einer Fallgestaltung in ein Rechtsgebiet ist häufig unvollkommen. Wichtig ist Ihre Fragestellung oder Problemlage, nicht die Zuordnung zu einem Rechtsgebiet.
Sollten Ihnen die Hinweise auf diesen Seiten nicht genügen, um einzu- schätzen, ob Sie bei uns an der richtigen Adresse sind:
Fragen Sie uns per E-Mail: sekretariat@ra-schreiter.de
Schildern Sie uns Ihre Situation, wir teilen Ihnen mit, ob wir helfen können und gegebenenfalls wie. Wo dies nicht der Fall ist, empfehlen wir Ihnen einen kompetenten Ansprech- partner. Kosten entstehen erst, wenn wir dies vorher vereinbart haben. |
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