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VERWALTUNGSRECHT
Der verwaltungsrechtliche Schwerpunkt liegt ebenfalls im Bereich von Bau und Immobilien sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht, zudem werden öffentlich - rechtliche Körperschaften in verschiedenen Bereichen beraten und vertreten, beispielsweise dem Dienstrecht, aber auch dem Organisationsrecht.
Entsprechend der Kanzleiausrichtung werden ferner Fragestellungen aus folgenden Gebieten bearbeitet:
Beamtenrecht,
Berufszulassungsrecht,
Gewerberecht sowie
Prüfungs- und Hochschulrecht.
Rechtsanwalt Schreiter ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
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