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ARBEIT UND PERSONAL, ÖFFENTLICHER DIENST
Die Kanzlei ist tätig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
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Dies umfasst:
![](../img/blank.gif) alle Fragestellungen im Arbeits- und Beamtenverhältnis
![](../img/blank.gif) Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen,
![](../img/blank.gif) Arbeitsförderungsrecht,
![](../img/blank.gif) Berufsrecht der Gerichtvollzieher,
![](../img/blank.gif) Vertretung in Disziplinarverfahren
![](../img/blank.gif) Rechtsfragen der Personalvertretung.
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