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ARBEIT UND PERSONAL, ÖFFENTLICHER DIENST
Die Kanzlei ist tätig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Dies umfasst:
alle Fragestellungen im Arbeits- und Beamtenverhältnis
Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen,
Arbeitsförderungsrecht,
Berufsrecht der Gerichtvollzieher,
Vertretung in Disziplinarverfahren
Rechtsfragen der Personalvertretung.
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