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ARBEIT UND PERSONAL, ÖFFENTLICHER DIENST
Die Kanzlei ist tätig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Dies umfasst:
 alle Fragestellungen im Arbeits- und Beamtenverhältnis
 Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen,
 Arbeitsförderungsrecht,
 Berufsrecht der Gerichtvollzieher,
 Vertretung in Disziplinarverfahren
 Rechtsfragen der Personalvertretung.
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