ARBEIT UND PERSONAL,
ÖFFENTLICHER DIENST

Die Kanzlei ist tätig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.


Dies umfasst:

alle Fragestellungen im Arbeits- und Beamtenverhältnis

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen,

Arbeitsförderungsrecht,

Berufsrecht der Gerichtvollzieher,

Vertretung in Disziplinarverfahren

Rechtsfragen der Personalvertretung.


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