VERWALTUNGSRECHT

Der verwaltungsrechtliche Schwerpunkt liegt ebenfalls im Bereich von Bau und Immobilien sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht, zudem werden öffentlich - rechtliche Körperschaften in verschiedenen Bereichen beraten und vertreten, beispielsweise dem Dienstrecht, aber auch dem Organisationsrecht.

Entsprechend der Kanzleiausrichtung werden ferner Fragestellungen aus folgenden Gebieten bearbeitet:

Beamtenrecht,

Berufszulassungsrecht,

Gewerberecht sowie

Prüfungs- und Hochschulrecht.

Rechtsanwalt Schreiter ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.


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